Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften und deren Stellvertreter bilden den Schulelternrat (SER), der für jeweils zwei Schuljahre aus seiner Mitte den/die Vorsitzende/n und die drei Stellvertreter/innen wählt.

Der Vorsitzende / die Vorsitzende hat besonders folgende Aufgaben:

  • Er / sie beruft die Sitzungen der SER ein und leitet diese
  • Er / sie führt regelmäßig Gespräche mit der Schulleitung über Angelegenheiten in der Schule und des Unterrichts
  • Er / sie informiert die Elternschaft der Schule über wichtige Vorhaben
  • Er / sie vertritt die Elternschaft der Schule nach innen und außen
  • Bei de Vielzahl von Tätigkeiten ist es sinnvoll, dass der / die Vorsitzende aktiv von den Stellvertreter/innen in seiner / ihrer Arbeit unterstützt wird

Der SER tritt mindestens zweimal im Schuljahr zusammen, erörtert alle die Schule und die Schülerschaft betreffenden Fragen und muss vor wichtigen Entscheidungen in der Schule (z.B. Einführung neuer Schulbücher) gehört werden.

Der Schulelternrat wählt für jeweils zwei Jahre aus seiner Mitte die Mitglieder für die Gesamtkonferenz und die Fachkonferenzen.