Beitrittserklärung zum Ausdruck:

Beitrittserklärung 2015 Förderverein


Satzung für den Förderverein der Grundschule Osloß

I. Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr

§ 1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen “Förderverein der Grundschule Osloß”. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und erhält den Zusatz “e. V.” (eingetragener Verein).
Sitz des Vereins ist Osloß.

§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein fördert die Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Grundschule in Osloß und leistet einen Beitrag zur Jugendpflege und Jugendförderung. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
Der Verein bezweckt insbesondere:

  1. Förderung von Arbeitsgemeinschaften und Veranstaltungen der Schule in materieller, finanzieller und ideeller Weise;
  2. Unterstützung von bedürftigen Schülerinnen und Schüler der Grundschule (z.B. Beihilfen zur Teilnahme an Klassenfahrten);
  3. Mittel bereitzustellen für die Ausgestaltung und Projekte der Schule dienende Anschaffungen zu ermöglichen, soweit dafür öffentliche Mittel nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen.
  4. Der Verein hat auch die Aufgabe, die Arbeit des Lehrerkollegiums der Schule ideell zu unterstützen, sowie die Interessen der Schule in der Öffentlichkeit zu fördern. Hierzu zählt die Bemühung um Information der Öffentlichkeit über Ziele und Arbeitsweisen de Grundschule.
  5. Eltern für Belange und Erfordernisse der Schule zu gewinnen.

§ 3 Zweckbindung

  1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein tritt nicht in Wettbewerb zu anderen natürlichen und juristischen Personen.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus dem Verein. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

§ 4 Mittel

  1. Die zur Erreichung seiner Zwecke nötigen Mittel erwirbt der Verein durch
    a. Mitgliedsbeiträge
    b. Spenden und Stiftungen
    c. sonstige Erträge
  2. Der Beitrag beträgt zur Zeit 15,00 € pro begonnenem Geschäftsjahr. Jedem Mitglied ist freigestellt, einen höheren Betrag zu leisten. Die Höhe des künftigen Mindestbeitrages wird von der Mitgliedsversammlung festgesetzt. Er ist zum Beginn eines jeden Geschäftsjahres fällig.

§5 Geschäftsjahr

… folgt in Kürze.