Seit dem 01.08.2007 ist grundsätzlich in jeder öffentlichen Schule ein Schulvorstand zu wählen.
Schulvorstand
In welchen Schulen ist der Schulvorstand zu wählen?
Eine Ausnahme gilt für Schulen mit weniger als vier Lehrkräften. Dort nimmt die Gesamtkonferenz die Aufgaben des Schulvorstandes wahr (§ 38 b Abs. 1 Satz 5 Niedersächsisches Schulgesetz – NSchG).
Schulvorstand
Der Schulvorstand ist das wichtigste Entscheidungsgremium einer Schule und setzt sich aus Vertretern der Lehrkräfte, der Eltern und der Schüler zusammen.
